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Staking-Steuern in Deutschland: wann steuerpflichtig, wann steuerfrei

Geprüft am 25.10.2026Von der MyCoinTax-Redaktion

Beim Staking zählen zwei Vorgänge. Der erste ist der Erhalt der Rewards. Der zweite ist der spätere Verkauf der Coins. In Deutschland gelten dafür zwei verschiedene Regeln. Österreich besteuert Staking anders. Alle Angaben haben den Stand 25.10.2026.

Kurz gesagt

In Deutschland sind Staking-Rewards beim Erhalt sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie bleiben steuerfrei, wenn alle Einkünfte dieser Art zusammen unter 256 € im Jahr liegen. Staking verlängert die Haltefrist nicht. Die gestakten Coins und die Rewards sind nach mehr als einem Jahr steuerfrei verkaufbar. In Österreich ist echtes Staking beim Erhalt nicht steuerpflichtig.

Wann ist Staking steuerpflichtig? Die Rewards beim Erhalt

Rewards aus passivem Staking sind nach dem BMF-Schreiben vom 06.03.2025 in der Regel sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Passives Staking ist zum Beispiel Pool-Staking oder Staking über eine Plattform. Das Finanzamt setzt den Marktwert der Rewards beim Zufluss an.

Das BMF lässt eine Vereinfachung zu. Während des Jahres dürfen Sie den Zeitpunkt nehmen, an dem Sie die Rewards in Ihre Wallet holen (Claiming). Rewards, die Sie nicht geholt haben, zählen spätestens zum Jahresende (Rz. 48a).

Ein eigener Validator heißt Forging. Das BMF behandelt Forging wie Mining. Mining kann privat oder gewerblich nach § 15 EStG sein. Für Lending gilt dieselbe Regel wie für passives Staking: Die Zinsen sind Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG (Rz. 65).

Wann ist Staking steuerfrei? Die Freigrenze von 256 €

Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG sind nicht steuerpflichtig, „wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben“. Die Grenze gilt für die Summe aller dieser Einkünfte. Dazu zählen Staking, Lending und privates Mining. Auch ein Airdrop mit Gegenleistung zählt dazu.

Die 256 € sind eine Freigrenze. Erreichen Ihre Einkünfte 256 € oder mehr, ist der ganze Betrag steuerpflichtig. Verluste aus diesen Einkünften verrechnen Sie nur mit Einkünften derselben Art. Die Freigrenze von 1.000 € für private Verkäufe ist eine andere Grenze. Beide Grenzen gelten getrennt.

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Preise und Länderberichte laut den Seiten der Anbieter am 25.10.2026. „Ab“ ist der günstigste kostenpflichtige Plan. US$-Preise zeigen die Anbieter nur in US-Dollar.

Beispiel: Rewards und Lending in einem Jahr

Angenommen, Sie erhalten 2026 Staking-Rewards im Marktwert von 180 € beim Zufluss. Andere Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG haben Sie nicht. Die Zahlen sind von uns gewählt und gerechnet.

FallStakingLendingSummeErgebnis
A180 €0 €180 €unter 256 €: steuerfrei
B180 €90 €270 €ab 256 €: 270 € steuerpflichtig

In Fall B kommen 90 € Lending-Zinsen dazu. Damit liegt die Summe über der Grenze. Steuerpflichtig sind dann alle 270 €, nicht nur 14 €.

Haltefrist beim Staking: bleibt ein Jahr

Das Gesetz kennt eine Haltefrist von zehn Jahren für Wirtschaftsgüter, mit denen Sie Einkünfte erzielen. Das BMF wendet diese Regel auf Currency und Payment Token nicht an (Rz. 63). Gestakte Coins können Sie darum nach mehr als einem Jahr steuerfrei verkaufen.

Auch die Rewards selbst gelten als angeschafft (Rz. 54). Für jede Reward-Zahlung beginnt beim Erhalt eine eigene Frist von einem Jahr. Verkaufen Sie Rewards früher, gilt § 23 EStG mit der Freigrenze von 1.000 €. Ein Tausch in eine andere Kryptowährung zählt ebenfalls als Verkauf.

Viele kleine Rewards ergeben viele einzelne Fristen. Ein Krypto-Steuer-Tool verfolgt diese Fristen je Zahlung. Einige Anbieter haben einen kostenlosen Einstieg, siehe Krypto-Steuer-Tool kostenlos.

Staking in der Steuererklärung: wo eintragen

Staking-Einkünfte sind sonstige Einkünfte. Die amtliche Formularseite mit den Zeilen für Krypto konnten wir nicht lesen. Mehrere Tools geben an, dass ihr Bericht die Anlage SO enthält. Dazu gehören Summ, Kryptos und CoinTracking. Den Bericht übertragen Sie selbst in ELSTER.

Bewahren Sie die Daten zu jeder Reward-Zahlung auf: Datum, Menge und Marktwert in Euro. Das Finanzamt kann CSV-Dateien und Screenshots verlangen. Fehlende Daten gehen nach dem BMF-Schreiben zu Ihren Lasten.

Der Referentenentwurf des BMF vom 30.09.2026 sieht vor: Rewards aus Staking oder Lending von Altbeständen, die Sie nach dem 31.12.2026 erhalten, fallen unter die neuen Regeln. Der Entwurf ist ein Vorschlag des Ministeriums, kein Gesetz. Einen Kabinettsbeschluss haben wir am 25.10.2026 nicht gefunden. Für 2025 und 2026 gilt das oben Beschriebene. Mehr zu den Plänen lesen Sie unter Krypto-Steuer Deutschland.

Staking-Steuern in Österreich

In Österreich erhalten Sie Coins aus echtem Staking ohne laufende Einkünfte. Echtes Staking heißt: Die Leistung zur Transaktionsverarbeitung besteht vorwiegend im Einsatz vorhandener Kryptowährungen. Die erhaltenen Coins haben Anschaffungskosten von null. Steuer fällt erst an, wenn Sie die Coins gegen Euro oder Waren tauschen. Der Steuersatz beträgt 27,5 %. Ein Tausch von Krypto gegen Krypto ist keine Realisierung.

Das BMF Österreich grenzt ab: Produkte, die „Staking“ heißen, aber wirtschaftlich Lending-Entgelte sind, gelten als laufende Einkünfte. Mining ist ebenfalls laufende Einkunft. Nutzen Sie Altvermögen nach dem 28.02.2022 für Staking, gelten die erhaltenen Coins als Neuvermögen.

Inländische Anbieter behalten seit 2024 die Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 % ein. Bei ausländischen Anbietern müssen Sie die Einkünfte in der Regel selbst erklären, in der Beilage E 1kv. Details finden Sie unter Krypto-Steuer Österreich.

Häufige Fragen

Ist Staking in Deutschland steuerfrei?

Die Rewards sind steuerfrei, wenn alle Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG im Jahr zusammen unter 256 € liegen. Der Verkauf von Coins ist steuerfrei, wenn Sie sie länger als ein Jahr gehalten haben. Für Rewards zählt die Frist ab dem Erhalt.

Ab wann ist Staking steuerpflichtig?

Ab einer Summe von 256 € im Kalenderjahr. Dann ist der ganze Betrag steuerpflichtig. Zur Summe zählen auch Lending-Zinsen, privates Mining und Airdrops mit Gegenleistung.

Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?

Nein. Das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 wendet die Zehnjahresfrist auf Currency und Payment Token nicht an (Rz. 63). Die Haltefrist bleibt ein Jahr.

Wo trage ich Staking in der Steuererklärung ein?

Staking-Rewards sind sonstige Einkünfte. Tools wie Summ, Kryptos und CoinTracking erstellen nach eigenen Angaben einen Bericht für die Anlage SO. Die amtliche Formularseite konnten wir nicht prüfen.

Wie wird Staking in Österreich besteuert?

Bei echtem Staking zahlen Sie beim Erhalt keine Steuer. Die Coins haben Anschaffungskosten von null. Beim Tausch gegen Euro oder Waren zahlen Sie 27,5 % auf den Gewinn. Bei Anschaffungskosten von null ist das der ganze Erlös.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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